Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)
Professorin
Arbeitsgebiet(e)
Cyber(rechts)wissenschaft - Eine neue Wissenschaftsdisziplin, Cyberlaw - das Recht der Verteilung von Chancen und Risiken, Rechten und Pflichten im Cyberspace, Weitere Schwerpunkte sind das Recht der Surveillance, Autonomik und Robotik.
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64289
Darmstadt
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Seit 2002 ist Viola Schmid Professorin am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt in Deutschland. „Legal Design for an ‚AI-driven world‘“1 ist das Motto des Fachgebiets Öffentliches Recht2. Inwieweit ein „RESET“ traditioneller juristischer Dogmatiken und Methoden notwendig ist, ist demnach Lehr- und Forschungsgegenstand.
Ihre Ambition ist es, mit ihrem Erfahrungs- und Kompetenzportfolio als Zeitzeugin, den folgenden Beitrag anzubieten: Die Erfassung der recht(swissenschaft)lichen Herausforderungen und die Erforschung der Verwirklichung des Rechts in der wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Transformation zu einer „AI-driven world“.
Ihre (zukunfts)rechtswissenschaftliche Perspektive ist multidisziplinär und -kontinental. Dies wird vor allem durch fünf Veröffentlichungen der letzten Zweijahrzehnte deutlich. Es handelt sich hierbei um (1.) die Etablierung einer neuen Rechtsdisziplin „Cyberlaw“ (2003)3; (2.) die Kommentierung zur E-Justiz in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (2003-2014)4; (3.) die Relationierung zu „Ethik“ und „Robustheit“ sog. „Künstlicher Intelligenz“ (2020 und 2025)5; (4.) über Drohnen6 – und Drohnendetektionsrecht7 (2022); (5.) bis zu WELTRECHT^2, das erstmals beim letzten Weltverfassungskongress („Transformations“) in Südafrika präsentiert wurde (2023)8.
Ihre Studien an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen (1979-1984); das Referendariat und die die Dissertation (1987/88) vor dem zweiten Staatsexamen (1987); sowie ein LL.M.-Studium an der Harvard Law School (1990/91) mit einem Fulbright Grant, eröffneten ihr den Weg zur Habilitation (an der Freien Universität Berlin, 1999)9 und zum Erwerb der veniae legendi im Öffentlichen Recht, Energierecht und Europarecht.
1Independent High-Level Expert Group for Artificial Intelligence set up by the European Commission, Policy and Investment Recommendations for Trustworthy AI, 26. Juni 2019, S. 49.
2Siehe die Fachgebietswebsite: https://www.cylaw.tu-darmstadt.de/ (29.09.2025).
3Schmid, Cyberlaw – Eine neue Disziplin im Recht? (wird in neuem Tab geöffnet), in: Hendler/Marburger/Reinhardt/Schröder, Jahrbuch des Umwelt- und Technikrechts 2003, Erich Schmidt Verlag, 2003, S. 449-480.
4Zuletzt Kommentierung der §§ 87, 87a, 87b, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 93a, 94 und 173 VwGO, in: Sodan, Helge/Ziekow, Jan (Hrsg.), Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Nomos Verlagsgesellschaft, 4. Auflage, 169 Seiten.
5Schmid, Künstliche & «Natürliche» Intelligenz: Was ich schon immer (vor 2020) über Recht, Ethik und «Robustheit» wissen wollte (wird in neuem Tab geöffnet), in: Schweighofer/Hötzendorfer/Kummer/Saarenpää (Hrsg.), Verantwortungsbewusste Digitalisierung- Tagungsband des 23. Internationalen Rechtsinformatik Symposions (IRIS 2020), S. 31-40 sowie demnächst, Schmid, Künstliche & “Natürliche” Intelligenz(en): Was ich schon immer (vor 2020) über Recht, Ethik und “Robustheit” wissen wollte & was ich inzwischen (2025) weiß.
6Schmid/Toptaner, Integration von „Flugdrohnen“ in das (deutsch-europäische) Rechtssystem – eine Kartographie, in: Chibanguza/Kuß/Steege (Hrsg.), Künstliche Intelligenz – Recht und Praxis automatisierter und autonomer Systeme, Nomos 2022, S. 472-514.
7Schmid/Kretschmann, Operative Herausforderungen einer „Drohnenwelt“ – (Luftverkehrs)Management (ATM und UTM) inklusive der „Drohnendetektion“, Chibanguza/Kuß/Steege (Hrsg.), Künstliche Intelligenz – Recht und Praxis automatisierter und autonomer Systeme, Nomos 2022, S. 522-553.
8Schmid, CyLaw-Report XLII, Weltrecht^2 Backbone Documents“ – here “Paper“: “Multidisciplinary Constitutional Law Scholarship from Germany and the EU” submitted to World Congress of Constitutional Law in Dec. 2022 sowie zuvor Schmid, CyLaw-Report XLI, „Weltrecht^2 Entourage Documents“ – A Standard for a Universal (Technology) Law Lecture (2018) [2023].
9https://cyberlexonomics.de/index.php/de/ (29.09.2025).
Prof. Dr. jur. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) wurde mit Wirkung vom 1.9.2002 mit der Vertretung des Fachgebiets „Öffentliches Recht“ betraut. Was unter „Öffentlichem Recht“ an der Technischen Universität Darmstadt zu verstehen ist, ergibt sich aus der ihr überreichten „Funktionsbeschreibung“ vom 27.8.2002: „Die Professur erfordert insbesondere Ihre Mitwirkung bei der Ausbildung von Wirtschaftsingenieuren und Wirtschaftsinformatikern sowie von Ingenieuren, Naturwissenschaftlern und Magisterstudierenden. In Lehre und Forschung sind das Verfassungs- und Verwaltungsrecht (einschließlich des Europarechts) unter Berücksichtigung des Technik-, Umwelt- sowie des Informations- und Datenschutzrechts zu vertreten.“ Das ist ein anspruchsvolles Portfolio, das niemandem in die Wiege gelegt wird. Viola Barbara Schmid wurde am 2. Juli 1960 in Augsburg geboren. Ihre Kindheit, Jugend und „Früherwachsenenzeit“ verbrachte sie bis zum 2. Staatsexamen in Franken – unterbrochen etwa durch einen Sommerkurs an der London School of Economics and Political Science oder durch eine Referendarausbildungsstation am Deutschen Konsulat in New York. Nach der Promotion zum Dr. jur. mit dem verfassungsrechtlichen Thema: „Die Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes“, die sie vor dem zweiten Staatsexamen beendete, wandte sie sich der Praxis zu. Sie wollte wissen, wie Recht verwirklicht wird. Für zwei Jahre hat sie die Fron und Freude der Anwaltschaft erleben dürfen und müssen. Ihre Erkenntnis war, dass Rechtsanwälte für die Verwirklichung von Recht und für den Kontakt des Bürgers mit dem Recht(sstaat) einen großen Beitrag leisten können. Die Freude am Recht und der Möglichkeit des eigenen Beitrags zu seiner Effektivierung oder gar Verbesserung hat sie nach Harvard geführt. Ein Fullbright-Stipendium ermöglichte ihr 1990/91 im Rahmen des Master-Programms den Kontakt mit 128 Juristen aus 64 Ländern dieser Welt. Ihre Habilitation mit dem Titel „Werbung als Meinung? Eine Studie zum Schutz von Werbung im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, im Gemeinschaftsrecht und im Verfassungsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika“, verdankt sie auch diesen Menschen und Erfahrungen. Zwischen 1991 und 1998 war sie Assistentin bei Ihrem „Doktor- und Habilitationsvater“ Prof. Dr. Helmut Lecheler (Freie Universität Berlin). Die Veröffentlichungen reichen vom europäischen (Umwelt-)Recht bis zum inländischen Öffentlichen Recht und begründeten die Venien für „Öffentliches Recht, Europarecht und Energierecht“. Für die TU Darmstadt arbeitet sie mit Studierenden insbesondere in den Vorlesungen „Cyberlaw I und II“ und in Seminaren („Aktuelle Fragen des Cyberspace“) daran, das Cyberlaw als Lehr- und Forschungsschwerpunkt zu etablieren. Hierzu werden auch die sogenannten CyLaw-Reports erstellt, die als Legal Open Source (L.O.S.) Projekt ein mittlerweile mehr als 800 Seiten umfassendes Casebook präsentieren. 2008 erfolgten die ersten Präsentationen auf internationalen Konferenzen zum Internet of Things (RFID law). Seit September 2014 werden die Forschungen zu „Werbung, Meinung, Cyberspace – eine neue Perspektive auf Rechtswissenschaft“ in einem „Forum“ (www.cyberlexonomics.de) präsentiert.
Priv. Doz. Dr. jur. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) wurde mit Wirkung vom 1.9.2002 mit der Vertretung des Fachgebiets „Öffentliches Recht“ betraut. Was unter „Öffentlichem Recht“ an der Technischen Universität Darmstadt zu verstehen ist, ergibt sich aus der ihr überreichten „Funktionsbeschreibung“ vom 27.8.2002: „Die Professur erfordert insbesondere Ihre Mitwirkung bei der Ausbildung von Wirtschaftsingenieuren und Wirtschaftsinformatikern sowie von Ingenieuren, Naturwissenschaftlern und Magisterstudierenden. In Lehre und Forschung sind das Verfassungs- und Verwaltungsrecht (einschließlich des Europarechts) unter Berücksichtigung des Technik-, Umwelt- sowie des Informations- und Datenschutzrechts zu vertreten. Das ist ein anspruchsvolles Portfolio, das niemandem in die Wiege gelegt wird. Viola Barbara Schmid wurde am 2. Juli 1960 in Augsburg geboren. Ihre Kindheit, Jugend und „Früherwachsenenzeit“ verbrachte sie bis zum 2. Staatsexamen in Franken – unterbrochen etwa durch einen Sommerkurs an der London School of Economics and Political Science oder durch eine Referendarausbildungsstation am Deutschen Konsulat in New York. Nach der Promotion zum Dr. jur. mit dem verfassungsrechtlichen Thema: „Die Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes“, die sie vor dem zweiten Staatsexamen beendete, wandte sie sich der Praxis zu. Sie wollte wissen, wie Recht verwirklicht wird. Für zwei Jahre hat sie die Fron und Freude der Anwaltschaft erleben dürfen und müssen. Ihre Erkenntnis war, dass Rechtsanwälte für die Verwirklichung von Recht und für den Kontakt des Bürgers mit dem Recht(sstaat) einen großen Beitrag leisten können. Die Freude am Recht und der Möglichkeit des eigenen Beitrags zu seiner Effektivierung oder gar Verbesserung hat sie nach Harvard geführt. Ein Fullbright-Stipendium ermöglichte ihr 1990/91 im Rahmen des Master-Programms den Kontakt mit 128 Juristen aus 64 Ländern dieser Welt. Ihre Habilitation mit dem Titel „Werbung als Meinung? Eine Studie zum Schutz von Werbung im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, im Gemeinschaftsrecht und im Verfassungsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika“, verdankt sie auch diesen Menschen und Erfahrungen. Zwischen 1991 und 1998 war sie Assistentin bei Ihrem „Doktor- und Habilitationsvater“ Prof. Dr. Helmut Lecheler (Freie Universität Berlin). Die Veröffentlichungen reichen vom europäischen (Umwelt-)Recht bis zum inländischen Öffentlichen Recht und begründeten die Venien für „Öffentliches Recht, Europarecht und Energierecht“; für die TU Darmstadt will sie das Cyber Law als Forschungsschwerpunkt etablieren. Sie ist Mitglied des Darmstädter Zentrums für IT-Sicherheit (dzi). Erste Vorarbeiten etwa zum Signaturrecht werden demnächst erscheinen.